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WWS-Yachtcharter
GmbH: Allgemeine Geschäfts- und Charterbedingungen (AGB) |
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Die WWS Yachtcharter GmbH tritt als Vermittler auf. |
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Sämtliche Chartervertrage sind direkte Vereinbarungen zwischen dem
jeweiligen Bootseigner und dem jeweiligen Charterkunden über die Anmietung einer Motoryacht
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Die WWS Yachtcharter GmbH ist kein Reiseveranstalter. Das Reiserecht
findet auf sämtliche Vereinbarungen keine Anwendung
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| 1. |
Die Motoryacht darf auf
allen niederländischen Binnengewässern gefahren werden, mit Ausnahme der
großen Flüsse Oosterschelde und Westerschelde, Ijsselmeer und Markermeer.
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| 2. |
Bei der Übergabe des
Schiffes ist der Mieter gegenüber der WWS verpflichtet, eine
Kaution in Höhe von € 750,-- in bar zu hinterlegen. Die WWS händigt
die Kaution umgehend nach Rückgabe des Schiffes in einwandfreiem Zustand
unter Aufrechnung von noch ausstehenden Beträgen an den Mieter aus.
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| 2a |
Neben dem jeweiligen Mietpreis sind vom
Mieter die Treibstoffkosten, nach Verbrauch, sowie eine
Reinigungspauschale für die Außenreinigung in Höhe von € 75,-- zu zahlen. |
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| 3. |
Der Vermieter hat eine
Versicherung zur Deckung von gesetzlicher Haftpflicht, Kaskoschäden und
Diebstahl des Schiffes für den Mieter abgeschlossen auf der Basis des
Befahrens niederländischer Binnengewässer oder auf den zwischen
Mieter und WWS vereinbarten abweichenden Fahrgebietsregelungen. Die Versicherung ist mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von €
750,-- je Schadensfall abgeschlossen. Die Selbstbeteiligung
dieser Versicherung geht zu Lasten des Mieters.
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| 3a |
Der Mieter ist in voller
Höhe haftbar für die von ihm verursachten Schäden und Folgeschäden,
die nicht unter die Versicherungsdeckung gemäß 3. dieser AGB fallen,
z.B. wenn die Motoryacht auf nicht vereinbarten Gewässern eingesetzt
wird.
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| 4. |
Durch Unterzeichnung und
Einsendung/Aushändigung des Standardmietvertrages der WWS-Yachtcharter
GmbH ist der Mieter zur Leistung einer Anzahlung in Höhe von 50% der
Vertragssumme innerhalb binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung
verpflichtet. Der Restbetrag ist spätestens 14 Werktage vor Reisebeginn
fällig. Wenn der Gesamtmietpreis (Vertragssumme) nicht fristgerecht an
WWS gezahlt wird, kann WWS dem Mieter nach vorheriger
Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 1,0% pro Monat der Restschuld in
Rechnung stellen.
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| 4a |
Die Zahlung für die Rücktrittsvereinbarung muss mit der Anzahlung erfolgen.
Spätere Zahlungseingänge begründen keine gültige Rücktrittsvereinbarung
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| 5. |
Die Reservierung des
Mietgegenstandes ist für den Vermieter nur in der Weise bindend, als das
die vom Mieter fristgerecht zu erbringenden Leistungen ( umgehende
Rücksendung des Mietvertrages, fristgerechte Anzahlung der Vertragssumme
) bei WWS eingegangen sind. Mit fristgerechter Erfüllung der vom
Mieter zu erbringenden Vorleistungen erstellt WWS eine
rechtsbindende Buchungsbestätigung.
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| 6. |
Der Mieter ist verpflichtet,
die Vollständigkeit des mit der Übergabe des Schiffes übergebenen
Inventars zu prüfen
und vor Reiseantritt Abweichungen der WWS mitzuteilen.
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| 7. |
Sollte der Mieter trotz
rechtsgültiger Mietvereinbarung einen Reiseantritt nicht vornehmen, ist
das Mietverhältnis davon nicht berührt. Die WWS ist nur insoweit
zur Rückzahlung verpflichtet, als der hieraus entstehende Schaden nicht
durch eine anderweitige Vermietung des Mietgegenstandes in dieser
Mietperiode ausgeglichen werden kann.
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| 8. |
Das Mitführen von
Haustieren ist nicht gestattet. |
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| 9. |
Gerichtsstand:
Oldenburg |
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| 10. |
Datenschutz
Die WWS Yachtcharter GmbH nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten
sehr ernst und hält sich streng an die geltenden Gesetze und Vorschriften
zum Datenschutz, insbesondere an die Datenschutzverordnung (DSGVO), das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG) |
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